Kosten
Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich nicht Sie.
Die Versicherung des Unfallgegners
Bei voller Haftung der Gegenseite übernimmt deren Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Ihre eigene Versicherung ist dafür nicht zuständig.
Mithaftung oder kleiner Schaden
Bei Mithaftung kann die Erstattung anteilig ausfallen. Bei Bagatellschäden genügt häufig ein Kostenvoranschlag. Umfang und Vergütung klären wir vor dem Auftrag.
Rechtsanwalt
Bei voller Haftung der Gegenseite sind grundsätzlich auch erforderliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig.
Der Erstattungsanspruch gegenüber der Versicherung hebt Ihre vertragliche Zahlungspflicht nicht automatisch auf. Bei unklarer Haftung klären wir die Kostenübernahme gesondert. Fahrzeugbewertungen ohne Unfallschaden vereinbaren wir separat.
Unsicher, ob das für Ihren Fall gilt?Kurz anrufen und klärenAblauf
So geht es weiter.
1. Unfall schildern
Wir besprechen Ihren Unfall und klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
2. Vor Ort besichtigen
Nach Ihrer Beauftragung kommen wir zum vereinbarten Fahrzeugstandort.
3. Ergebnisse erläutern
Wir erläutern Ihr Gutachten verständlich und beantworten Ihre technischen Fragen.
Unfall gehabt?
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir klären mit Ihnen, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Unverbindlich, ein Anruf ist noch kein Auftrag.
Begutachtung
Was in Ihrem Gutachten steht.
Schadenbild & Beweissicherung
Fotos und Fahrzeugdaten dokumentieren den Zustand bei der Besichtigung, einschließlich Vor- und Altschäden.
Reparaturweg & Kosten
Wir kalkulieren die erforderlichen Teile-, Arbeits- und Lackierkosten.
Fahrzeugwerte & Wertminderung
Je nach Schadenfall ermitteln wir Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung.
Ihr Gutachter
Jonathan Dag.
Ihr Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum fertigen Gutachten. Persönlich und unabhängig.
Mobil in Bielefeld.
Von unserem Büro in Schloß Holte-Stukenbrock aus kommen wir nach Vereinbarung zu Ihrem Fahrzeug in Bielefeld, beispielsweise in Sennestadt oder Brackwede. Bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Betriebshof.
Für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger. Bei einem Kaskoschaden stimmen Sie die Beauftragung bitte zuerst mit Ihrer Versicherung ab.
Inhalt und Ablauf eines Unfallgutachtens Mehr über DAG GutachtenIhr Fahrzeug steht in Bielefeld?
Rufen Sie an oder lassen Sie sich zurückrufen. Name und Telefonnummer genügen. Erreichbar Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr, Sa 9 bis 15 Uhr.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen.
Ist mein Schaden ein Fall für ein Gutachten?
Auch hinter einer kleinen sichtbaren Beschädigung können weitere Schäden liegen. Wir besprechen mit Ihnen, ob eine Besichtigung sinnvoll ist oder bei einem kleineren Schaden ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Wer bezahlt Gutachter und Rechtsanwalt?
Die Voraussetzungen und Hinweise finden Sie im Kostenabschnitt.
Zur KostenübernahmeIst eine Rückrufanfrage schon ein Auftrag?
Nein. Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Erst nach dem Gespräch entscheiden Sie über die Beauftragung.
Was brauche ich für den ersten Kontakt?
Für den Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Beim Anruf schildern Sie kurz Unfall und Fahrzeugstandort. Unterlagen oder Fotos müssen Sie noch nicht vorbereiten.
Kontakt
Besprechen wir Ihren Unfall.
Erzählen Sie uns, was passiert ist und wo Ihr Fahrzeug steht.
Wir rufen Sie zurück
Rückruf anfragen
Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns persönlich, Mo bis Fr 9 bis 18 Uhr, Sa 9 bis 15 Uhr.